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Was versteht man unter Nachlass Nachlässe?
Der Nachlass ist das Vermögen Verstorbenen, sowohl passiv als auch aktiv. Es handelt sich um den gesamten Besitz, der nach dem Tod des Erblassers unter den Erben verteilt wird oder muss.
Zum Nachlass gehören:
Vermögen wie Kapitalvermögen und Barvermögen
Alle Verpflichtungen des Verstorbenen
Privater Besitz Private Sammlungen, Kunst, Schriftstücke, Antiquitäten
Bei der Entscheidung, welche Vermögen und welcher Besitz zum Nachlass gezählt werden, muss vor allem bei Ehepaaren genau entschieden werden, welcher Teil zu wem gehört oder gehören darf.
Der Güterstand von Ehepaaren muss genau aufgeteilt sein:
Welcher Vermögensteil gehörte zu Lebzeiten zum jetzigen Erblasser und welcher Teil gehörte zu dem verbliebenen Ehepartner, der eventuell jetzt Erbe ist. Diese güterrechtliche Auseinandersetzung beim Nachlass führt pauschal zu einer Zugewinngemeinschaft, die dem hinterbliebenen Ehepartner pauschal ein Viertel des gesamten Nachlasses zuspricht.
Der oder diejenigen, die dem Erblasser im Verwandtschaftsgrad am nächsten standen, sind die rechtmäßigen Erben des gesamten Nachlasses, es sei denn Teile des oder der gesamte Nachlass sind testamentlich anders verteilt. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Erbberechtigt sind die Begünstigten der gesetzlichen Erbfolge, sollte der Verstorbene den Nachlass nicht in einem Testament geregelt haben. Andernfalls wird natürlich nach dem Willen des Verstorbenen über ein Testament der Nachlass geregelt.
Nicht zur gesetzlichen Erbfolge und deswegen auch nicht für den Nachlass erbberechtigt sind Schwager oder Schwägerin sowie Schwiegereltern - es sei denn, dies ist testamentarisch anders festgelegt.
Nachlass in wichtigen Fakten zusammengesetzt :
Der Nachlass ist das gesamte Vermögen des Verstorbenen
Zum Nachlass gehören neben Vermögen und Immobilien auch andere Besitztümer
Erbberechtigt für den Nachlass sind Erben der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments
Der Nachlass wird vom Gesetzgeber unter gewiessen Bedingungen auch mit Erbschaftssteuer belegt
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